Die Mehrwertsteuer in Deutschland
Die Mehrwertsteuer (MwSt) ist eine der wichtigsten Staatseinnahmen in Deutschland. Erhoben wird sie auf den Austausch von fast allen Waren und Dienstleistungen. Technisch gesehen handelt es sich um eine **Allphasen-Netto-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug**. Das bedeutet, dass auf jeder Wirtschaftsstufe nur der tatsächlich neu geschaffene Wert (der Mehrwert) besteuert wird.
Wussten Sie schon?
Der aktuelle Regelsatz von 19% gilt seit dem 1. Januar 2007. Davor lag er bei 16%.
Aktuelle Sätze 2026
- Regelsatz19 %
- Ermäßigter Satz7 %
- Sondersatz (Corona-Erbe)Variabel
Mathematische Methodik
Netto zu Brutto
Multiplizieren Sie den Nettobetrag mit dem Faktor 1,19. Dies ergibt den Endpreis inklusive Steuer.
Brutto zu Netto
Teilen Sie den Bruttobetrag durch 1,19. Dies eliminiert die enthaltene Steuer mathematisch korrekt.
Die Steuer ausweisen
Subtrahieren Sie den berechneten Nettowert vom ursprünglichen Bruttowert für den exakten Steuerbetrag.
Praktische Anwendungsfälle
Gastronomie & Hotelgewerbe
In der Gastronomie ist die MwSt-Berechnung besonders komplex. Während für Speisen zum Mitnehmen oft 7% gelten, werden bei Verzehr im Restaurant 19% fällig. Unser Rechner hilft Ihnen, diese Differenzen bei Ihrer Preisgestaltung zu berücksichtigen. Insbesondere bei Kombinationsangeboten (Übernachtung inkl. Frühstück) muss die Steuer auf der Rechnung exakt aufgeteilt werden (7% für Logis, 19% für Business-Paket/Frühstück).
Handwerk & Bau (Reverse-Charge)
Handwerker arbeiten oft unter dem § 13b UStG (Reverse-Charge). Wenn Sie für andere Bauunternehmen tätig sind, stellen Sie Ihre Rechnung netto ohne MwSt aus. Der Leistungsempfänger berechnet die Steuer selbst. Nutzen Sie unseren Rechner, um die internen Materialkosten (Netto) präzise für Ihr Angebot zu kalkulieren, bevor Sie den Endpreis festlegen.
E-Commerce & Digitaler Handel
Beim grenzüberschreitenden Handel innerhalb der EU gelten seit 2021 die One-Stop-Shop (OSS) Regeln. Wenn Sie digitale Produkte oder Waren an Privatkunden im EU-Ausland verkaufen, müssen Sie den Steuersatz des Ziellandes berechnen. Unser Tool dient Ihnen als Basis, um deutsche Standardsätze schnell gegen Ihre Kalkulationsmarge zu prüfen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
?Wer muss in Deutschland Mehrwertsteuer zahlen?
Grundsätzlich ist jeder Endverbraucher beim Kauf von Waren oder Dienstleistungen mehrwertsteuerpflichtig. Unternehmen hingegen sind lediglich 'Zahlstellen' für das Finanzamt. Sie schlagen die MwSt auf ihre Nettopreise auf und führen diese als Umsatzsteuer an das Finanzamt ab, dürfen sich aber gleichzeitig die gezahlte Vorsteuer aus Eingangsrechnungen zurückholen.
?Was ist der Unterschied zwischen Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer?
In der Praxis werden die Begriffe oft synonym verwendet. Rechtlich betrachtet ist die Umsatzsteuer der Fachbegriff aus dem Umsatzsteuergesetz (UStG). Die Mehrwertsteuer beschreibt das ökonomische Prinzip: Besteuert wird nur der 'Mehrwert', den ein Unternehmen durch seine Bearbeitung oder seinen Handel generiert.
?Wann gilt der ermäßigte Steuersatz von 7%?
Der ermäßigte Satz ist in § 12 Abs. 2 UStG geregelt. Er gilt vor allem für lebensnotwendige Güter wie Grundnahrungsmittel (Brot, Milch, Fleisch), aber auch für Bücher, Zeitungen, Hotelübernachtungen und den öffentlichen Nahverkehr. In der Gastronomie gibt es oft Sonderregelungen (z.B. 'To-Go' vs. Verzehr vor Ort).
?Wie berechnet man die MwSt manuell?
Um vom Nettopreis zum Bruttopreis zu kommen, multiplizieren Sie den Nettobetrag mit 1,19 (bei 19%) oder 1,07 (bei 7%). Um die Steuer aus einem Bruttopreis herauszurechnen, teilen Sie den Bruttobetrag durch 1,19 bzw. 1,07. Der Differenzbetrag ist die enthaltene Mehrwertsteuer.
?Gibt es Leistungen mit 0% Steuersatz?
Ja, bestimmte Leistungen sind steuerfrei. Dazu gehören unter anderem ärztliche Leistungen, innergemeinschaftliche Lieferungen ins EU-Ausland (unter bestimmten Bedingungen) oder Vermietungen von Wohnraum. Auch Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine MwSt aus.
?Was passiert beim Reverse-Charge-Verfahren?
Beim Reverse-Charge-Verfahren (§ 13b UStG) kehrt sich die Steuerschuldnerschaft um. In diesem Fall schuldet nicht der Leistende, sondern der Empfänger der Leistung die Umsatzsteuer. Dies kommt häufig im Baugewerbe oder bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen vor.
?Wann müssen Kleinunternehmer MwSt ausweisen?
Kleinunternehmer müssen keine MwSt ausweisen, solange ihr Umsatz im vorangegangenen Jahr 22.000 € nicht überstiegen hat und im laufenden Jahr 50.000 € voraussichtlich nicht übersteigen wird. Sie dürfen dann aber auch keine Vorsteuer geltend machen.
?Muss man die MwSt auf der Rechnung immer ausweisen?
Ja, nach § 14 UStG ist die Angabe des Steuersatzes sowie des Steuerbetrags auf Rechnungen über 250 € Pflicht. Bei Kleinbetragsrechnungen unter 250 € genügt die Angabe des Bruttobetrags und des Steuersatzes.
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