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Witwenrente Rechner 2026Große & Kleine Witwenrente

Berechnen Sie präzise Ihre Witwenrente oder Witwerrente – mit aktuellen Freibeträgen 2026, Einkommensanrechnung, Abschlägen, Kinderzuschlag und Sterbevierteljahr. Kostenloser Rechner für große (55%/60%) und kleine Witwenrente (25%) nach deutschem Rentenrecht. Inklusive Praxisbeispiel, Wiederheirat-Abfindung und allen Voraussetzungen.

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Witwenrente-Rechner

Hinterbliebenenrente berechnen – Große & Kleine Witwenrente

Monatliche Bruttorente, die der/die Verstorbene bezogen hätte

Ihre eigene Altersrente, Erwerbsminderungsrente o.ä.

Arbeitseinkommen, Betriebsrente, Kapitalerträge etc.

Vor 2002 verheiratet = 60% statt 55%

Voraussetzungen für Witwenrente

Große Witwenrente (55%/60%)

  • Mindestalter 47 Jahre
  • ODER: Erziehung eines minderjährigen Kindes
  • ODER: Erwerbsminderung
  • Ehe bestand mindestens 1 Jahr
  • Verstorbene/r hatte 5 Jahre Wartezeit erfüllt

Kleine Witwenrente (25%)

  • Unter 47 Jahre alt
  • KEIN minderjähriges Kind
  • KEINE Erwerbsminderung
  • Befristung: Maximal 24 Monate
  • Gleiche sonstige Voraussetzungen wie große Witwenrente

💡 Wichtige Hinweise zur Berechnung:

  • Neues Recht (ab 2002): 55% der Rente des Verstorbenen
  • Altes Recht (vor 2002 verheiratet): 60% der Rente
  • Freibetrag 2025 (West): 1009.71 € – ab diesem Betrag wird eigenes Einkommen angerechnet
  • Kinderbonus: +220.39 € pro Kind unter 18 Jahren
  • Anrechnung: 40% des übersteigenden Einkommens werden von der Witwenrente abgezogen
  • Sterbevierteljahr: Erste 3 Monate volle Rente ohne Abzüge

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Was ist Witwenrente? – Definition und Grundlagen

Die Witwenrente (auch Witwerrente für Männer) ist eine Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie sichert den überlebenden Ehepartner nach dem Tod des Versicherten finanziell ab. Die Rente basiert auf den Rentenansprüchen, die der/die Verstorbene erworben hat.

Rechtsgrundlage

Geregelt in §§ 46, 65 SGB VI (Sozialgesetzbuch). Die Witwenrente ist Teil der gesetzlichen Rentenversicherung und wird von der Deutschen Rentenversicherung ausgezahlt. Sie unterscheidet sich von privaten Lebensversicherungen oder Betriebsrenten.

Bedeutung

In Deutschland erhalten rund 5,5 Millionen Menschen Hinterbliebenenrenten, davon etwa 90% Frauen. Die Witwenrente ist für viele die wichtigste Einkommensquelle nach dem Verlust des Partners und verhindert Altersarmut.

💡 Wichtig zu wissen

  • ✓ Die Witwenrente ist eine eigene Rente, nicht die Rente des Verstorbenen
  • ✓ Sie wird zusätzlich zur eigenen Rente gezahlt (mit Anrechnung)
  • ✓ Es gibt zwei Arten: Große und kleine Witwenrente
  • ✓ Die Rente wird monatlich im Voraus auf Ihr Konto überwiesen
  • Auch Witwerrenten (für Männer) sind seit 1986 möglich
  • ✓ Bei Geldanlagen zusätzlich Kapitalerträge beachten

⚖️ Große vs. Kleine Witwenrente – Die entscheidenden Unterschiede

Die Wahl zwischen großer und kleiner Witwenrente ist nicht frei wählbar, sondern hängt von Ihren persönlichen Voraussetzungen ab. Die Unterschiede sind erheblich:

KriteriumGroße WitwenrenteKleine Witwenrente
Höhe55% (neues Recht)
60% (altes Recht)
25% der Rente
DauerUnbegrenzt (lebenslang)Max. 24 Monate
AltersgrenzeMindestalter 47 JahreUnter 47 Jahre
KinderODER: Kind unter 18 erzogenKein minderjähriges Kind
ErwerbsminderungODER: ErwerbsgemindertKeine Erwerbsminderung
Beispiel (1.500€)825€ (55%) bzw. 900€ (60%)375€ (25%)

✅ Große Witwenrente bevorzugen wenn:

  • • Sie sind 47 Jahre oder älter
  • • Sie erziehen ein Kind unter 18 Jahren
  • • Sie sind erwerbsgemindert (ärztlich festgestellt)
  • • Sie benötigen langfristige finanzielle Absicherung
  • • Der/die Verstorbene hatte hohe Rentenansprüche

💡 Vorteil: Mehr als doppelt so hoch und lebenslang. Bei Rente von 1.500€ erhalten Sie 825€ statt 375€ – ein Unterschied von 450€/Monat!

⚠️ Kleine Witwenrente gilt wenn:

  • • Sie sind jünger als 47 Jahre
  • • Sie haben kein Kind unter 18
  • • Sie sind nicht erwerbsgemindert
  • • Übergangsphase nach Todesfall
  • • Später ggf. Wechsel zur großen Witwenrente

⚠️ Nachteil: Nur 25% und maximal 24 Monate. Danach müssen Sie sich selbst versorgen oder die Voraussetzungen für die große Witwenrente erfüllen.

🔄 Wechsel von klein zu groß möglich

Wenn Sie zunächst nur Anspruch auf die kleine Witwenrente haben, können Sie später zur großen Witwenrente wechseln, sobald Sie die Voraussetzungen erfüllen (z.B. 47. Geburtstag, Geburt eines Kindes, Erwerbsminderung). Der Wechsel erfolgt nicht automatisch – Sie müssen einen neuen Antrag stellen!

📋 Voraussetzungen für Witwenrente – Wer hat Anspruch?

Um Witwenrente zu erhalten, müssen mehrere rechtliche Bedingungen erfüllt sein. Hier die vollständige Übersicht:

1. Allgemeine Grundvoraussetzungen (für beide Rentenarten)

✅ Ehe bestand mindestens 1 Jahr

Die sogenannte "Mindestehe-Zeit" vermeidet Missbrauch. Ausnahme: Bei Tod durch Unfall entfällt die 1-Jahres-Frist. Bei kürzerer Ehedauer müssen Sie nachweisen, dass die Heirat nicht wegen der Versorgung erfolgte.

✅ Verstorbene/r erfüllte Wartezeit von 5 Jahren

Der/die Verstorbene muss mindestens 5 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben (60 Monate Beitragszeit). Ersatzzeiten (Kindererziehung, Ausbildung, Arbeitslosigkeit) zählen mit.

✅ Keine erneute Heirat

Der Anspruch erlischt bei Wiederheirat. Sie erhalten dann eine Abfindung in Höhe von 24 Monatsrenten. Bei erneuter Scheidung oder Tod des neuen Partners lebt der alte Anspruch nicht wieder auf.

⚖️ Gültige Ehe nach deutschem Recht

Die Ehe muss rechtsgültig geschlossen sein. Eingetragene Lebenspartnerschaften sind seit 2005 gleichgestellt. Geschiedene Ehepartner haben keinen Anspruch (Ausnahme: Erziehungsrente bei Kindern).

2. Zusätzlich für Große Witwenrente

Sie müssen mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Alter 47 Jahre oder älter

    Altersgrenze steigt schrittweise von 45 auf 47 Jahre (seit 2012 abgeschlossen)

  • Erziehung eines Kindes unter 18 Jahren

    Eigenes Kind oder Kind des Verstorbenen, auch Pflege-, Stief- oder Adoptivkinder

  • Erwerbsminderung

    Ärztlich festgestellt, weniger als 3 Std. täglich erwerbsfähig (volle EM) oder 3-6 Std. (teilweise EM)

3. Kleine Witwenrente (wenn Große nicht möglich)

Sie erhalten die kleine Witwenrente, wenn:

  • Unter 47 Jahre alt

    UND kein minderjähriges Kind UND keine Erwerbsminderung

  • Befristung beachten

    Maximal 24 Monate nach Ablauf des Sterbevierteljahrs (also insgesamt 27 Monate)

Sonderfälle und Ausnahmen

  • Todesfälle vor 2002: Alte Rechtslage gilt automatisch (60% statt 55%)
  • Beamtenwitwen: Andere Regelungen, meist 55-60% der Pension
  • Unfalltod: 1-Jahres-Frist für Ehedauer entfällt
  • DDR-Renten: Besondere Übergangsregelungen bis 1992
  • Geschiedene: Erziehungsrente statt Witwenrente (bei gemeinsamen Kindern)
  • Auslandsaufenthalt: Zahlung ins Ausland möglich (EU-Koordinierung)

🧮 So wird die Witwenrente berechnet – Schritt für Schritt

Die Berechnung der Witwenrente erfolgt in 4 Hauptschritten. Verstehen Sie jeden Schritt für maximale Transparenz:

1

Basis-Witwenrente ermitteln

Die Basis-Witwenrente ist ein Prozentsatz der Rente, die der/die Verstorbene bezogen hätte oder bereits bezog:

Große Witwenrente (neues Recht):
Basis-Rente = Verstorbenen-Rente × 55%

Gilt für Ehen ab 01.01.2002 oder wenn beide Partner nach 01.01.1962 geboren

Große Witwenrente (altes Recht):
Basis-Rente = Verstorbenen-Rente × 60%

Ehe vor 01.01.2002 UND ein Partner vor 02.01.1962 geboren

Kleine Witwenrente:
Basis-Rente = Verstorbenen-Rente × 25%

Unter 47 Jahre, kein Kind, keine Erwerbsminderung – maximal 24 Monate

Rechenbeispiel:

Verstorbenen-Rente: 1.800 € | Neues Recht (55%)
👉 Basis-Witwenrente = 1.800 € × 0,55 = 990 €

2

Eigenes Einkommen ermitteln

Alle anrechenbaren Einkünfte zusammenzählen (netto nach Pauschalabzügen):

❌ Wird angerechnet (zu 40%):

  • • Eigene gesetzliche Renten (Alters-, EM-Rente)
  • • Arbeitseinkommen (zu 85% nach Abzügen)
  • • Betriebsrenten & Direktversicherungen
  • • Kapitalerträge (zu 25% des Brutto)
  • • Vermietungseinkünfte (nach Werbungskosten)
  • • Privatrenten (Ertragsanteil)

✅ Wird NICHT angerechnet:

  • • Kindergeld
  • • Elterngeld bis 300 €
  • • Pflegegeld für Pflegekinder
  • • Blindengeld, Schmerzensgeld
  • • Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
  • • Sozialhilfe, Wohngeld
  • • BAföG, Stipendien
Rechenbeispiel:

Eigene Altersrente: 850 € + Minijob: 300 € (zu 85% = 255 €) + Zinsen: 100 € (zu 25% = 25 €)
👉 Anrechenbares Einkommen = 850 + 255 + 25 = 1.130 €

3

Freibetrag abziehen

Der Freibetrag schützt einen Grundbetrag Ihres Einkommens vor Anrechnung:

Freibeträge 2025/2026:

Grundfreibetrag West:1.009,71 €
Grundfreibetrag Ost:992,64 €
+ Pro Kind unter 18:+ 220,39 €

Entspricht ca. 26,4 Entgeltpunkten × aktueller Rentenwert. Wird jährlich angepasst.

Rechenbeispiel:

Anrechenbares Einkommen: 1.130 € | Freibetrag West: 1.009,71 € | 2 Kinder: +440,78 €
Freibetrag gesamt = 1.009,71 + 440,78 = 1.450,49 €
👉 Übersteigend: 1.130 - 1.450,49 = 0 € (keine Kürzung!)

4

Kürzung berechnen (40%-Regel)

Wenn Ihr Einkommen den Freibetrag übersteigt, werden 40% des Überbetrags von der Witwenrente abgezogen:

Kürzung = (Einkommen - Freibetrag) × 0,40
Netto-Witwenrente = Basis-Rente - Kürzung
Vollständiges Beispiel:
1. Basis-Witwenrente: 1.800 € × 55% = 990 €
2. Eigenes Einkommen: 1.200 € (anrechenbar)
3. Freibetrag: 1.009,71 € (West, keine Kinder)
4. Überstieg: 1.200 - 1.009,71 = 190,29 €
5. Kürzung (40%): 190,29 × 0,40 = 76,12 €
6. Netto-Witwenrente: 990 - 76,12 = 913,88 €

⚡ Sterbevierteljahr – Sonderregelung für die ersten 3 Monate

In den ersten 3 Kalendermonaten nach dem Tod (Sterbevierteljahr) erhalten Sie die volle Rente des Verstorbenen – ohne jegliche Abzüge oder Einkommensanrechnung. Dies gilt für große und kleine Witwenrente.

Beispiel Sterbevierteljahr:

Tod am 15. März 2026 | Rente Verstorbene/r: 1.800 €
👉 März, April, Mai: Jeweils 1.800 € (volle Rente)
👉 Ab Juni: Witwenrente nach Berechnung (z.B. 913,88 €)

📉 Abschläge und Zuschläge – Was mindert oder erhöht die Rente?

Die Witwenrente wird nicht immer in voller Höhe gezahlt. Es gibt Abschläge bei frühem Tod und Zuschläge für Kinder. Hier alle Details:

Abschläge: Wenn der/die Verstorbene vor dem Rentenalter stirbt

Stirbt der/die Verstorbene vor Erreichen der Regelaltersgrenze (aktuell 65-67 Jahre je nach Geburtsjahr), wird die Witwenrente um einen Abschlag gemindert:

Tod vor dem 62. Geburtstag:

- 10,8 %

Maximalabschlag (36 Monate × 0,3%)

Tod zwischen 62. und 65. Geburtstag:

- 0,3 %

Pro Monat vor dem 65. Geburtstag

Rechenbeispiel Abschlag:

Verstorbener stirbt mit 62 Jahren und 6 Monaten | Rente wäre 2.000 € gewesen
👉 Tod ist 30 Monate vor dem 65. Geburtstag
👉 Abschlag: 30 Monate × 0,3% = 9% Kürzung
👉 Basis-Rente nach Abschlag: 2.000 € - 9% = 1.820 €
👉 Große Witwenrente (55%): 1.820 × 0,55 = 1.001 € statt 1.100 €

⚠️ Ausnahme: Wenn die Wartezeit von 40 Jahren erfüllt ist, entfällt der Abschlag ab dem 63. Geburtstag (statt 65.).

Kinderzuschlag: Extra-Rente für Kindererziehung

Wenn Sie ein Kind bis zum 3. Geburtstag erzogen haben, erhalten Sie einen Kinderzuschlag zur Witwenrente. Dieser wird zusätzlich zur berechneten Witwenrente gezahlt (gilt nur für neues Recht ab 2002):

Kinderzuschlag 2025/20261. KindJedes weitere Kind
Kleine Witwenrente+ 37,08 €+ 18,54 €
Große Witwenrente+ 81,57 €+ 40,79 €
Beispiel Kinderzuschlag:

Große Witwenrente berechnet: 990 € | 2 Kinder unter 18 erzogen (jeweils 3 Jahre)
👉 Kinderzuschlag: 81,57 € (1. Kind) + 40,79 € (2. Kind) = 122,36 €
👉 Gesamte Witwenrente: 990 + 122,36 = 1.112,36 €

ℹ️ Der Zuschlag gilt für die volle 3-jährige Kindererziehungszeit. Der Betrag kann niedriger sein, wenn die Erziehungszeit kürzer war. Der Zuschlag beginnt ab dem 4. Monat nach dem Tod.

💫 Zuschlag für Erwerbsminderungsrente (EM-Rente)

Wenn der/die Verstorbene zwischen 2001 und 2018 eine Erwerbsminderungsrente erhalten hat oder vor der Regelaltersgrenze verstorben ist, erhalten Sie einen zusätzlichen Zuschlag:

  • 7,5% Zuschlag: Bei EM-Rentenbeginn 2001 bis Juni 2014
  • 4,5% Zuschlag: Bei EM-Rentenbeginn Juli 2014 bis Dezember 2018
  • • Wird seit Dezember 2025 automatisch mit der Rente ausgezahlt
Beispiel:

Witwenrente: 990 € | Verstorbener hatte EM-Rente ab 2010
👉 Zuschlag 7,5%: 990 × 0,075 = 74,25 €
👉 Gesamtrente: 990 + 74,25 = 1.064,25 €

💍 Wiederheirat – Was passiert mit der Witwenrente?

Bei Wiederheirat erlischt der Anspruch auf Witwenrente. Sie erhalten jedoch eine Abfindung als Ausgleich:

Abfindung bei Wiederheirat

Große Witwenrente:

24 × Monatsrente

Einmalige Abfindung = 2 Jahre Rente

Kleine Witwenrente:

Restliche Monate

Nur noch die bis zum 24. Monat verbleibenden Beträge

📝 Rechenbeispiel

Große Witwenrente: 990 € monatlich
Wiederheirat nach 3 Jahren
Abfindung: 990 € × 24 = 23.760 €
Einmalige Zahlung: 23.760 €

Wichtige Hinweise zur Wiederheirat

  • Meldepflicht: Wiederheirat muss der Rentenversicherung sofort gemeldet werden
  • Abfindung auf Antrag: Wird nicht automatisch gezahlt – Sie müssen sie beantragen
  • Neue Ehe endet: Bei Scheidung oder Tod des neuen Partners lebt der alte Anspruch NICHT wieder auf
  • Geschiedene Wiederheirat: Wenn die neue Ehe für nichtig erklärt oder geschieden wird, gelten Sie als nicht wiederverheiratet
  • Alternative: Rentensplitting statt Witwenrente kann in manchen Fällen vorteilhafter sein (Beratung empfohlen)

📖 Praxisbeispiel: Wie sich die finanzielle Situation ändert

Ein realistisches Beispiel zeigt, wie sich die Witwenrente auf die Lebensplanung auswirkt:

💼 Fall: Familie Schmidt

Ausgangssituation:

Herr Schmidt (62 Jahre):
Verstirbt unerwartet | Rentenanspruch: 2.200 € | Ehe seit 1998
Frau Schmidt (58 Jahre):
Hausfrau | Eigene Rente: 0 € | Kinder erwachsen
Monatliche Ausgaben:
2.800 € (Haus, Auto, Versicherungen, Lebenshaltung)

Berechnung Witwenrente:

1. Altes Recht (Ehe vor 2002)
✓ 60% Witwenrente
2. Tod mit 62 (36 Monate vor 65)
- 10,8% Abschlag (Maximal)
3. Rente nach Abschlag
2.200 - 10,8% = 1.962 €
4. Witwenrente (60%)
1.962 × 0,60 = 1.177 €

✅ Erste 3 Monate (Sterbevierteljahr):

2.200 € monatlich

Volle Rente ohne Kürzung – deckt die Ausgaben (2.800 € mit Ersparnissen möglich)

⚠️ Ab 4. Monat (dauerhafte Witwenrente):

1.177 € monatlich (vor KV/PV/Steuer)
Nach Abzügen: ca. 1.020 € netto

Deckungslücke: 2.800 - 1.020 = -1.780 € monatlich!

Notwendige Maßnahmen:
  • • Verkauf des Hauses oder Vermietung von Zimmern
  • • Auto abschaffen oder auf Kleinwagen umsteigen
  • • Versicherungen kündigen/reduzieren
  • • Lebensstandard deutlich senken
  • • Evt. Teilzeitarbeit aufnehmen (schwierig mit 58)

💡 Lehren aus diesem Fall

  • Frühzeitig vorsorgen: Lebensversicherungen, private Rentenversicherung, Vermögensaufbau
  • Eigene Rentenansprüche aufbauen: Auch Teilzeitarbeit bringt Rentenansprüche (Minijob nicht!)
  • Ausgaben im Rentenalter planen: Viele Kosten bleiben gleich, Einkommen halbiert sich oft
  • Sterbegeldversicherung: Bestattungskosten können zusätzlich belasten (5.000-10.000 €)
  • Realistische Berechnung: Nutzen Sie unseren Rechner für Ihre individuelle Situation

📝 Witwenrente beantragen – So gehen Sie vor

Die Witwenrente muss aktiv beantragt werden – sie wird nicht automatisch gezahlt. Hier Ihre Schritt-für-Schritt-Anleitung:

🏢

Wo beantragen?

Bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) oder bei einem Versichertenberater

Wann beantragen?

Innerhalb 12 Monate nach dem Tod für rückwirkende Zahlung ab Todestag

💰

Kosten?

Kostenlos! Keine Gebühren bei der DRV. Keine Anwaltskosten nötig.

Benötigte Unterlagen – Vollständige Checkliste

Pflichtdokumente

  • ✓ Sterbeurkunde (Original oder beglaubigte Kopie)
  • ✓ Heiratsurkunde / Lebenspartnerschaftsurkunde
  • ✓ Personalausweis oder Reisepass
  • ✓ Versicherungsnummer des Verstorbenen
  • ✓ Versicherungsnummer (eigene)
  • ✓ Formular R0300 (Antrag auf Hinterbliebenenrente)

Bei Kindern zusätzlich

  • ✓ Geburtsurkunden aller Kinder unter 18
  • ✓ Schulbescheinigung (bei Kindern 16-18)
  • ✓ Nachweis über Ausbildung/Studium (bis 27)

Einkommensnachweise

  • ✓ Eigener Rentenbescheid (falls vorhanden)
  • ✓ Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate
  • ✓ Betriebsrenten-Bescheinigung
  • ✓ Kapitalerträge (Zinsbescheinigung)
  • ✓ Mieteinnahmen-Nachweis
  • ✓ Einkommensteuerbescheid (Vorjahr)

Bei Erwerbsminderung

  • ✓ Ärztliches Gutachten zur Erwerbsminderung
  • ✓ Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)
  • ✓ Medizinische Unterlagen

📬 Antragswege – 3 Möglichkeiten

💻

1. Online-Antrag (empfohlen)

Über www.deutsche-rentenversicherung.de → Login mit eID oder Postident → Antrag R0300 ausfüllen

✅ Vorteil: Schnellste Bearbeitung, automatische Plausibilitätsprüfung, Dokumenten-Upload möglich
🏢

2. Persönliche Beratung (Terminvereinbarung)

In einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV oder bei einem Versichertenberater/Versichertenältesten

ℹ️ Termin unter Tel. 0800 1000 4800 (kostenlos) oder online buchen
✉️

3. Postalisch

Antrag downloaden, ausdrucken, ausfüllen und mit Unterlagen senden an:
Deutsche Rentenversicherung Bund, 10704 Berlin

⚠️ Längste Bearbeitungszeit (4-8 Wochen)

Wichtige Fristen

  • Innerhalb 12 Monate: Rückwirkende Zahlung ab Todestag
  • Nach 12 Monaten: Nur ab Antragsmonat (Geld verloren!)
  • Sterbevierteljahr: Wird immer gezahlt (auch bei später Antragstellung)
  • Bearbeitungszeit: 4-12 Wochen nach Einreich

Tipps für schnelle Bearbeitung

  • • Alle Unterlagen vollständig einreichen
  • • Bankverbindung (IBAN) angeben
  • • Bei Unklarheiten: DRV-Hotline anrufen
  • • Kopien behalten, Originale nur auf Aufforderung
  • • Online-Antrag nutzt für schnellste Bearbeitung

❓ Häufig gestellte Fragen zur Witwenrente

Wie hoch ist die Witwenrente?

Die große Witwenrente beträgt 55% der Rente des verstorbenen Ehepartners (neues Recht ab 2002) oder 60% bei Heirat vor 2002 (altes Recht). Die kleine Witwenrente beträgt 25% und wird maximal 24 Monate gezahlt. Von diesen Beträgen werden eigene Einkünfte oberhalb des Freibetrags (1.009,71 € West/992,64 € Ost in 2025) zu 40% angerechnet. Beispiel: Bei einer Rente von 1.500 € erhalten Sie 825 € (große, 55%) bzw. 375 € (kleine Witwenrente) vor Einkommensanrechnung.

Wie wird die Witwenrente berechnet?

Die Witwenrente wird in mehreren Schritten berechnet: 1) Basis-Witwenrente = Rente des Verstorbenen × Prozentsatz (55%, 60% oder 25%). 2) Ermittlung des anrechenbaren Einkommens: Eigene Rente + weitere Einkünfte - Freibetrag (1.009,71 € + 220,39 € pro Kind unter 18). 3) Kürzung: 40% des übersteigenden Betrags werden von der Witwenrente abgezogen. 4) Sterbevierteljahr: In den ersten 3 Monaten volle Rente des Verstorbenen ohne Anrechnung. Nutzen Sie unseren Online-Rechner für Ihre individuelle Berechnung.

Welche Voraussetzungen gelten für die Witwenrente?

Grundvoraussetzungen: Die Ehe muss mindestens 1 Jahr bestanden haben, der/die Verstorbene hat die Wartezeit von 5 Jahren erfüllt, und Sie haben nicht wieder geheiratet. Große Witwenrente: Mindestalter 47 Jahre ODER Erziehung eines minderjährigen Kindes ODER Erwerbsminderung. Kleine Witwenrente: Unter 47 Jahre, kein minderjähriges Kind, keine Erwerbsminderung – befristet auf 24 Monate. Die Voraussetzungen müssen zum Zeitpunkt des Todes des Ehepartners erfüllt sein.

Wer bekommt noch 60 Prozent Witwenrente?

60% Witwenrente erhalten Sie nach dem alten Recht, wenn die Ehe vor dem 1. Januar 2002 geschlossen wurde UND mindestens ein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren ist. In allen anderen Fällen gilt das neue Recht mit 55% für die große Witwenrente. Diese Regelung ist unwiderruflich und hängt vom Heiratsdatum ab. Eine nachträgliche Änderung ist nicht möglich. Die 60%-Regelung war Teil des alten Rentenrechts und sollte die damals geringere Erwerbsbeteiligung von Frauen berücksichtigen.

Welches Einkommen wird nicht auf die Witwenrente angerechnet?

Nicht angerechnet werden: Grundfreibetrag von 1.009,71 € (West) bzw. 992,64 € (Ost) monatlich plus 220,39 € pro Kind unter 18 Jahren. Außerdem bleiben steuerfrei: Pflegegeld für Pflegekinder, Blindengeld, Schmerzensgeld, Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld, Kindergeld, Elterngeld bis 300 €, BAföG, Stipendien. Angerechnet werden (zu 40% des Überbetrags): Eigene Renten, Arbeitseinkommen (netto zu 85%), Betriebsrenten, Kapitalerträge (zu 25%), Vermietungseinkünfte, Privatrenten (Ertragsanteil).

Wie lange bekommt man Witwenrente?

Die große Witwenrente wird grundsätzlich unbegrenzt bis zum Lebensende gezahlt, solange die Voraussetzungen erfüllt sind (keine Wiederheirat). Die kleine Witwenrente ist auf maximal 24 Monate befristet. Das Sterbevierteljahr (erste 3 Monate nach dem Tod) wird bei beiden Rentenarten vorab gezahlt und nicht auf die 24 Monate angerechnet. Bei Wiederheirat erlischt der Anspruch, es wird eine Abfindung in Höhe von 24 Monatsrenten gezahlt. Die Rente wird monatlich im Voraus auf Ihr Bankkonto überwiesen.

Wo und wie beantrage ich Witwenrente?

Witwenrente beantragen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung. Stellen Sie den Antrag innerhalb von 12 Monaten nach dem Tod für rückwirkende Zahlung ab Todestag. Benötigte Unterlagen: Sterbeurkunde, Heiratsurkunde, Geburtsurkunden von Kindern unter 18, Rentenunterlagen des Verstorbenen, eigene Rentenbescheide, Einkommensnachweise. Antragswege: Online über www.deutsche-rentenversicherung.de (schnellste Methode), persönlich in Beratungsstellen (Termin: 0800 1000 4800) oder postalisch (10704 Berlin). Die Bearbeitung dauert 4-12 Wochen.

Wie lange muss man verheiratet sein, um Witwenrente zu bekommen?

Die Ehe muss mindestens 1 Jahr bestanden haben, um Anspruch auf Witwenrente zu haben. Diese sogenannte "Mindestehe-Zeit" soll Versorgungsehen verhindern. Ausnahme: Bei Tod durch Unfall entfällt die 1-Jahres-Frist. Wenn die Ehe kürzer als 1 Jahr dauerte, müssen Sie nachweisen, dass es sich nicht um eine Versorgungsehe handelt (eine Ehe, deren Zweck hauptsächlich die spätere Hinterbliebenenrente war). Geschiedene Ehepartner haben keinen Anspruch – hier kommt ggf. die Erziehungsrente bei gemeinsamen Kindern in Frage.

Was ist der Kinderzuschlag zur Witwenrente?

Wer ein Kind bis zum 3. Geburtstag erzogen hat, erhält einen Kinderzuschlag zusätzlich zur Witwenrente (nur neues Recht ab 2002). Dieser beträgt für das erste Kind 81,57 € (große WR) bzw. 37,08 € (kleine WR) monatlich und für jedes weitere Kind jeweils die Hälfte (40,79 € / 18,54 €). Der Zuschlag beginnt ab dem 4. Monat nach dem Tod. Bei zwei erzogenen Kindern erhöht sich die große Witwenrente z.B. um 122,36 € monatlich. Der Zuschlag wird begrenzt, wenn Witwenrente plus Zuschlag die volle Rente des Verstorbenen überschreitet.

Gibt es Abschläge auf die Witwenrente?

Ja, wenn der/die Verstorbene vor der Regelaltersgrenze (aktuell 65-67 Jahre) stirbt, wird die Witwenrente um einen Abschlag gemindert. Der Abschlag beträgt 0,3% pro Monat vor dem 65. Geburtstag, maximal jedoch 10,8% (bei Tod vor dem 62. Geburtstag). Beispiel: Stirbt der Partner mit 62 Jahren, werden 10,8% von der Rente abgezogen. Ausnahme: Wenn die Wartezeit von 40 Jahren erfüllt ist, entfallen Abschläge ab dem 63. Geburtstag. Diese Abschläge bleiben dauerhaft bestehen – sie werden nicht später wieder aufgehoben.

Was passiert bei Wiederheirat mit der Witwenrente?

Bei Wiederheirat erlischt der Anspruch auf Witwenrente. Als Ausgleich erhalten Sie eine einmalige Abfindung in Höhe von 24 Monatsrenten (bei großer Witwenrente). Bei der kleinen Witwenrente (befristet auf 24 Monate) erhalten Sie nur die noch verbleibenden Monatsbeträge. Beispiel: Bei 990 € Witwenrente beträgt die Abfindung 23.760 €. Wichtig: Die Wiederheirat muss sofort gemeldet werden. Die Abfindung wird nicht automatisch gezahlt – Sie müssen sie beantragen. Bei Tod oder Scheidung des neuen Partners lebt der alte Anspruch nicht wieder auf.

Wie hoch ist die Witwenrente im Durchschnitt?

Die durchschnittliche Witwenrente in Deutschland beträgt bei Frauen 793 € pro Monat und bei Männern 439 € pro Monat (Stand Ende 2024, vor Abzug von Krankenversicherung und Steuer). In den alten Bundesländern liegt sie bei 780 € (Frauen) bzw. 392 € (Männer), in den neuen Bundesländern bei 846 € (Frauen) bzw. 565 € (Männer). Diese Durchschnittswerte berücksichtigen bereits Einkommensanrechnungen. Mehr als 5,5 Millionen Menschen in Deutschland beziehen eine Hinterbliebenenrente, davon etwa 90% Frauen. Die tatsächliche Höhe hängt stark von der Rente des Verstorbenen und Ihrem eigenen Einkommen ab.

Wird meine eigene Rente auf die Witwenrente angerechnet?

Ja, eigene Renten werden als Einkommen angerechnet. Von Ihrer gesetzlichen Rente werden pauschal 14% abgezogen (bei Rentenbeginn vor 2011: 13%) für Kranken- und Pflegeversicherung. Dieser Nettobetrag wird mit dem Freibetrag (1.076,86 € West, 1.009,71 € Ost) verrechnet. 40% des übersteigenden Betrags werden von der Witwenrente abgezogen. Beispiel: Bei eigener Rente von 2.000 € → Netto 1.720 € → Überstieg 643 € → Anrechnung 257 € → Witwenrente wird um 257 € gekürzt. Das gilt auch für private Renten, Betriebsrenten und den Grundrentenzuschlag. Liegt Ihre eigene Rente unter dem Freibetrag, erfolgt keine Anrechnung.

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